Wann müssen Transportschäden bei Lieferungen über Bücherwagen reklamiert werden?
Bei den Bücherwagendiensten liegt die Meldefrist für einen Transportschaden bei 2 Werktagen nach Erhalt der Sendung. Wir weisen darauf hin, dass der Händler Transportschäden innerhalb dieser Frist beim Bücherwagendienst reklamieren muss. Dann recherchiert der Bücherwagendienst, ob es ein Verschulden des Versenders oder Eigenverschulden ist.
Parallel liefern wir natürlich Ersatz – aber berechnet. Falls es ein Verschulden des Bücherwagendienstes ist, bekommt unsere Auslieferung die Freigabe, eine Schadensrechnung an den Bücherwagendienst zu erstellen und schreibt gleichzeitig die berechnete Nachlieferung gut. Wenn sich herausstellt, dass das Verschulden bei uns liegt, schreiben wir selbstverständlich ebenfalls die berechnete Ersatzlieferung gut.