Was muss bei Remis­sionen beachtet werden?

  • Im Allgemeinen erfolgt eine körperlose Remission 
  • Es ist ein Makulaturbeleg mit allen Bezugsdaten vorzulegen
  • Wir behalten uns das Recht vor, einen externen Makulaturnachweis anzufordern
  • Bei körperlicher Remission von beschädigten oder stark verschmutzen Verlagsprodukten schreiben wir auf der Basis von 75% gut.
  • Freiexemplare werden nicht gutgeschrieben
  • Beschädigte Lieferungen müssen gesondert angezeigt werden und werden gesondert gutgeschrieben


Eine automatische Verrechnung mit offenen Posten ist nicht möglich - die Gutschrift erfolgt auf Grund des Makulaturbelegs. Die Verrechnung kann erst im Nachgang auf Wunsch des Kunden erfolgen.

Kontakt

Sie haben Fragen? Dann freuen wir uns über Ihre E-Mail oder Ihren Anruf. 

Fon: 07953 7189 091