Was muss bei Remissionen beachtet werden?
- Im Allgemeinen erfolgt eine körperlose Remission
- Es ist ein Makulaturbeleg mit allen Bezugsdaten vorzulegen
- Wir behalten uns das Recht vor, einen externen Makulaturnachweis anzufordern
- Bei körperlicher Remission von beschädigten oder stark verschmutzen Verlagsprodukten schreiben wir auf der Basis von 75% gut.
- Freiexemplare werden nicht gutgeschrieben
- Beschädigte Lieferungen müssen gesondert angezeigt werden und werden gesondert gutgeschrieben
Eine automatische Verrechnung mit offenen Posten ist nicht möglich - die Gutschrift erfolgt auf Grund des Makulaturbelegs. Die Verrechnung kann erst im Nachgang auf Wunsch des Kunden erfolgen.